|
|
1. Geltungsbereich
Alle Lieferungen und Leistungen werden von uns nur zu diesen allgemeinen
Verkaufs- und Lieferbedingungen erbracht. Abweichungen
sind nur wirksam, wenn wir diese schriftlich anerkennen. Unsere
Geschäftsbedingungen liegen in unseren Geschäftsräumen auf und
werden auf Wunsch zugesandt. Unsere Bedingungen werden durch
die Bestellungen des Kunden Vertragsinhalt, spätestens aber mit
Entgegennahme unserer Leistung ohne schriftlichen Widerspruch des
Kunden. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen,
auch wenn sie im einzelnen nicht ausdrücklich erwähnt
sein sollten. Allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden gelten nur bei
ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung durch uns und auch dann nur
insoweit, als Sie unseren Bedingungen nicht widersprechen.
2. Form der Erklärung
Verträge binden uns nur, wenn unsere Vertragserklärungen schriftlich
erfolgen. Im Zweifel richtet sich der Vertragsinhalt ausschließlich
nach unserer Auftragsbestätigung. Nachträgliche änderungen und
Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Gültigkeit ebenfalls der
Schriftform, so auch das Abgehen vom Erfordernis der Schriftlichkeit.
Die in Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben
sind nur verbindlich, wenn wir in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich
darauf Bezug nehmen. Erklärungen unserer Vertreter und Gehilfen
haben uns gegenüber nur Gültigkeit, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
Alle Mitteilungen des Kunden, insbesondere Mängelrügen und Anspruchstellungen
sind nur rechtswirksam, wenn sie an unsere Geschäftsadresse
in Gallneukirchen per Einschreibbrief nachweislich zugestellt
worden sind.
3. Angebote und Preise
Unsere Preise und Angebote sind unverbindlich. Vereinbarte Preise
gelten nur für den einzelnen Auftrag laut Auftragsbestätigung. Alle
Preise sind Nettopreise. Die Mwst. wird in der jeweils gesetzlichen
Höhe gesondert ausgewiesen und zusätzlich berechnet. Alle im
Zusammenhang mit der Leistung anfallenden Gebühren, Steuern
und sonstigen Abgaben trägt der Käufer, sodass auch die Erhöhung
solcher, auch in unseren Preisen enthaltenen Beträgen nach Anbotslegung
uns zur Anpassung der Preise berechtigt. Die Preise sind auf
Basis der Gestehungskosten zum Anbotszeitpunkt berechnet und
verstehen sich in Euro. Wenn sich zwischen Angebot und Liefertermin
die Gestehungskosten erhöhen, sind wir zur verhältnismäßigen
Erhöhung der Preise berechtigt. Bei Fremdwährungspreisen sind wir
berechtigt, zu unserem Nachteil auftretende Kursschwankungen durch
Erhöhung der Preise auszugleichen. Für importierte Ware sind wir
berechtigt, eine uns treffende Preiserhöhung seitens unserer Lieferanten
oder eine uns treffende Verschlechterung des Umrechnungskurses durch
Preiserhöhung auszugleichen. Unsere Preise gelten ab Werk bzw. ab
Lager exklusive Verpackung, Verladung und Transport. Ist Lieferung mit
Zustellung vereinbart, sind wir berechtigt, im Namen und auf Rechnung
des Kunden die Waren und den Transport zu versichern. Das Abladen
und Vertragen hat jedenfalls der Kunde zu besorgen. Bei einer vom
Gesamtangebot abweichenden Bestellung behalten wir uns eine entsprechende
Preiserhöhung vor.
4. Lieferung, Erfüllungsort, Gefahrenübergang
Unsere Lieferfristen sind unverbinlich. überschreitungen berechtigen den
Kunden zum Rücktritt vom Vertrag nur, wenn uns Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche
stehen dem Kunden nur zu, wenn im vorhinein von uns in der Auftragsbestätigung
ein Pönale zugesagt wurde, das immer einen darüber
hinausgehenden Schadenersatz ausschließt, und uns darüber hinaus
Vorsatz oder grobes Verschulden zur Last fällt. Wir sind berechtigt, den
Vertrag ganz oder teilweise aufzuheben, wenn die Herstellung oder Lieferung
infolge unvorhergesehener Umstände erschwert wird, der Kunde
nicht alle zu unserer Leistung erforderlichen Vorkehrungen trifft oder die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden die Befriedigung unserer Forderungen
gefährdet erscheinen lassen, insbesondere wenn er mit den
vertragsgegenständlichen Leistungen oder Leistungen aus anderen
Verträgen in Verzug ist, ein anderer Gläubiger gegen Ihn Exekution
führt oder bereits ein Konkursantrag gegen ihn gestellt wurde. In diesen
Fällen sind wir in Abänderung der vereinbarten Zahlungsbedingungen
auch berechtigt, nur Zug um Zug gegen die Erfüllung unserer Forderungen
zu leisten. In all diesen Fällen steht dem Kunden keinerlei Anspruch auf
Erfüllung oder Schadenersatz zu. Erfüllungsort ist für beide Vertragsteile
Gallneukirchen. Rechnungen sind zahlbar und klagbar in LINZ. Nutzung
und Gefahr gehen hinsichtlich unserer Leistung unabhängig von der vereinbarten
Preisstellung mit Bereitstellung in unserem Werk bzw. Lager
vor Beladen auf den Kunden über, und zwar auch bei Montage durch uns
oder wenn wir den Transport durchführen oder organisieren.
5. Zahlung
Unsere Rechnungen sind mangels anderer Vereinbarung binnen 30
Tagennetto fällig. Solange der Kunde anders fällige Zahlungen nicht
geleistet hat, steht ihm auch für zeitgerechte Zahlungen kein Skonto
zu. Alle Zahlungen des Kunden dürfen von uns auch gegen seine Widmung
nach unserem Willen angerechnet werden. Etwaige Vorauszahlungen
des Kunden werden von uns nicht verzinst. Wechsel oder Schecks
werden stets nur zahlungshalber angenommen und der Kunde trägt
alle damit im Zusammenhang stehenden Zinsen und Spesen. Der
Kunde ist nicht berechtigt, aus welchen Gründen immer, Zahlungen
zurückzuhalten oder mit seinen Gegenforderungen aufzurechnen. Im
Verzugsfalle stehen uns Zinsen von 1% per Monat, mindestens aber
in der Höhe der von uns für Kredite bezahlten Effektverzinsung, zu.
Der Kunde hat bei Verzug auch angemessene Pauschalkosten für
unsere Mahnungen sowie die Kosten außergerichtlicher Einbringungsmaßnahmen,
insbesondere eines Inkassobüros und eines Rechtsanwaltes,
zu bezahlen. Bei Verzug des Kunden auch nur mit einer Teilleistung
werden sämtliche Forderungen sofort zur Gänze fällig, und eingeräumte
Rabatte oder Boni sind hinfällig.
6. Eigentumsvorbehalt und Schadenersatz
Bis zur vollständigen Bezahlung aller finanzieller Verpflichtungen samt
Zinsen und allfälliger Einbringungskosten bleiben wir Eigentümer aller
unserer Lieferungen und Leistungen. Wenn der Kunde über die Ware
verfügt, ist er verpfl ichtet, einen Rechtsnachfolger über unseren Eigentumsvorbehalt
sofort vollständig in Kenntnis zu setzen. Alle gegenüber
Dritten entstehenden Forderungen des Kunden werden hiermit an uns
im voraus abgetreten, wobei daraus eventuell entstehende Kosten und
Abgaben der Kunde trägt. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter
Eigentumsvorbehalt stehende Ware nur unter der Bedingung befugt, dass
er gleichzeitig mit Weiterveräußerung unter Stundung des Kaufpreises an
den Zweitverkäufer diesen von der Zession verständigt oder die Zession
in den Büchern anmerkt bzw. bei Sofortzahlung durch den Zweitkäufer
den Verkaufserlös von seinem Geld getrennt verwahrt, wobei sich unser
Eigentumsvorbehalt dann auf diesen Geldbetrag bzw. die Forderung des
Kunden auf dessen Auszahlung erstreckt.
7. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat unsere Lieferungen und Leistungen bei Gefahrenübergang
sofort auf etwaige Quantitäts- und Qualitätsmängel zu überprüfen
und etwaige Mängel sofort bei sonstigem Ausschluß jeder Einwendung
und jedes Gewährleistungs- oder Schadensersatzanspruches zu rügen.
Unsere Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, und zwar auch bei
Verbindung unserer Leistung mit unbeweglichen Sachen, beginnt mit
Gefahrenübergang zu laufen und wird auch durch Leistungen unsererseits
zur Mängelbehebung nicht verlängert. Einer Gewährleistungs- oder
Schadenersatzpfl icht kommen wir nach unserer Wahl durch Austausch
oder Verbesserung (Naturalrestitution) nach, wobei wir die Versendung
der beanstandeten Waren auf Kosten des Kunden an unser Werk verlangen
können. Sämtliche anderen Ansprüche, wie Wandlung (Rücktritt),
Preisminderung oder Geldersatz sind ausgeschlossen, auch wenn
unsere Verbesserungversuche scheitern. Ausgetauschte Teile gehen
wieder in unser Eigentum über. Sämtliche Ansprüche des Kunden erlöschen
sofort, wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der Kunde selbst oder
ein nicht von uns ausdrücklich ermächtigter Dritter an den gelieferten
Gegenständen änderungen oder Instandsetzungen vornimmt. Sämtliche
Ansprüche des Kunden erlöschen auch, sobald der Kunde seine
Leistungen, insbesondere Zahlungen, auch nur zum Teil zurückbehält.
Der Kunde kann seine Ansprüche nur aktiv geltend machen, nachdem
er sämtliche Vertragsleistungen an uns erfüllt hat, insbesondere vollständige
Zahlung geleistet hat. Hinsichtlich neuer Waren haften wir für Schäden
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei gebrauchten Waren
sind sämtliche Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht
erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen
Dritter gegen den Kunden sind in jedem Fall ausgeschlossen. Ebenfalls
ausgeschlossen ist die Gewährleistung gegenüber Softwarefehlern.
8. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Als Gerichtsstand wird LINZ vereinbart. Zwischen uns und dem Kunden
ist österreichisches Recht mit Ausnahme des UNCITRAL-übereinkommens
anzuwenden.
9. Auslegung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen bzw. des Vertrages
ungültig oder unwirksam sein oder durch neue gesetzliche Bestimmungen
ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Ungültige oder unwirksame Bestimmungen
sind durch solche zu ersetzen, die den ursprünglichen in gesetzlich zulässiger
Weise wirtschaftlich am nächsten kommen. Entsprechendes gilt bei
Auftreten ergänzungsbedürftiger Lücken.
|